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Ortsspezifische spielregeln

Grenzgrenzen (Regel 2.1)
Sie zeigen weiße Stifte oder Zäune und einen Elektrozaun an, mit Ausnahme der Teile des Elektrozauns, die sich im Strafraum befinden (Löcher Nr. 4, 12, 13). Teile des im kriminellen Bereich befindlichen Elektrozauns (Löcher Nr. 4,12,13) ​​gelten gemäß Regel 16.1 als unbewegliche Mängel.

Strafen, die das Betreten und Spielen verbieten (Regel 17.1e)
Sie gelten als kriminelle Bereiche und sind mit roten oder gelben Stiften mit einem schwarzen Streifen oder gleichfarbigen Zaunpfosten gekennzeichnet.
Befindet sich der Ball in diesem Bereich oder stört dieser Bereich die Haltung oder den beabsichtigten Schwung, MUSS der Spieler gemäß Regel 17.1e Erleichterung verschaffen.

Behobene Mängel – Anormaler Bodenzustand (Regel 16.1)
Behobene Mängel – Anormaler Zustand des Kurses (Regel 16.1) Alle asphaltierten Straßen, einschließlich beschädigter Ausgänge und Brücken. Informations- und Werbetafeln, Bänke und Abfallbehälter. Alle Komponenten des Bewässerungs- und Entwässerungssystems
Junge Bäume mit einem Pfahl oder möglicherweise in Maschen gewickelt sind geschützt und der Spieler MUSS gemäß Regel 16.1 vorgehen.
Elektrozaun im Strafraum an den Löchern Nr. 4, 12, 13.
Die Felsbrocken an den Löchern 3, 5, 7, 12, 14, 15, 17 sind ein wesentlicher Bestandteil des Platzes.

Verstoß gegen eine lokale Regel: zwei Strafschüsse oder Verlust eines Lochs.


Generalpartner des Spielplatzes

Hauptpartner des Spielplatzes

Partner des Spielplatzes


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